Die häufig verwendeten Personalkürzel und Löhne gehen in die allgemeine Arbeit über, die mit der Abrechnung von Mitarbeitern in einem bestimmten Büro verbunden ist. Die Unternehmensleiter wollen von den gesetzlichen Pflichten überzeugt sein, die sich aus der Rolle ihres Arbeitgebers ergeben, da ihre Fahrlässigkeit durch schwerwiegende Folgen auch seitens des Finanzamtes, aber auch des Sozialversicherungsamtes verursacht werden kann. Als erwerbstätige Frau tritt der Arbeitgeber als Beitragszahler auf, was bedeutet, dass er verpflichtet ist, die für seine Arbeitnehmer erforderlichen Beiträge an die ZUS einzuhalten. Diese Krankenversicherungsbeiträge sind unabhängig von der Anzahl oder Art der Versicherungstitel zu entrichten, während die Zahlung von Sozialbeiträgen bestimmten Beschränkungen unterliegt. Der Unternehmer muss Versicherungsanträge stellen, indem er der Sozialversicherungsanstalt innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung, dh ab dem Zeitpunkt der Versicherungspflicht, ein amtliches Formular vorlegt. Für den Erfolg eines klassischen Arbeitsvertrags müssen alle Sozialbeiträge gezahlt werden, und wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist nur eine Rente und eine Invalidenrente (oder ein Unfallbeitrag erforderlich.
Mitarbeiter und Auszahlungen in einer Position, in der die menschlichen Fächer Studenten sind, unterscheiden sich durch die Tatsache, dass die Rente und die Invalidenrente bekannt sind, sowie durch das Fehlen der Unfall- und Krankenversicherungspflicht. Erwähnenswert ist, dass der Unternehmer der ZUS und sich selbst Gesundheits- und Sozialprämien zahlt, während die Verpflichtung der Person, die gleichzeitig den Beruf ausübt und die Einrichtung ausübt, nur Gesundheitsbeiträge zahlt. Es gibt eine alternative Lösung für die Einstellung von Mitarbeitern, und es gibt eine Auslagerung von Personal und Gehaltsabrechnung. Dies bedeutet, die natürliche Beschäftigung des Personals aufzugeben und die Dienste eines internationalen Unternehmens in Bezug auf Humanressourcen und Löhne sowie alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner Gründung in Anspruch zu nehmen.