Nationale sicherheitsdokumente

Jedes Unternehmen, das Technologien in Kombination mit einem Explosionsschutzangebot erwirbt, ist gezwungen, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Das Gesetz schreibt vor, dass ein solches Dokument vom Arbeitgeber anerkannt werden muss, z. B. Betriebsleiter, Präsident, Firmeninhaber usw.

Das Dokument vor der Veröffentlichung unterliegt dem EU-Recht und den internen nationalen Standards. Strenge Regeln legen fest, was in dem Dokument enthalten sein soll, in welcher Reihenfolge die detaillierten Daten die bereitgestellten Informationen darstellen sollen.

Das Dokument ist in drei Teile gegliedert.

Die erste enthält allgemeine Informationen zur Explosionsgefahr. Explosionsgefährdete Bereiche im Büro werden genau berücksichtigt. Abhängig von der Anzahl und Stärke der Gefährdungen wird die Einstufung des Raums auf der Oberfläche einer Explosionsgefahr vorbereitet. In der Gruppennummer des Explosionsschutzdokuments wird zusätzlich eine kurze Zusammenfassung der Schutzmaßnahmen ausgewählt.

Die andere Hälfte des Dokuments enthält detaillierte Informationen, kombiniert mit einer Analyse der Gefahr und des Explosionsrisikos. Möglichkeiten zur Verhinderung einer Explosion sind angegeben und gegeben, um sich vor den negativen Auswirkungen einer Explosion zu schützen. Im zweiten Teil werden auch technologische und organisatorische Schutzmaßnahmen festgelegt.

Der dritte Teil des Explosionsschutzdokuments befasst sich mit Werbe- und Belegen. Sie erhalten hier Protokolle, Zertifikate, Bestätigungen und Formulare. Am häufigsten werden sie in der Organisation einer geordneten Liste oder Anweisung ohne Add-On angezeigt.