Wir betreiben ein Geschäft, in dem Verkäufe mit Registrierkassen erfasst werden. Sehr oft möchten Kunden gekaufte Waren in einer Fremdwährung, normalerweise in Euro, bezahlen. Ist es möglich, sich an einer Kasse in einer Fremdwährung anzumelden?
In Bezug auf Kunst. 111 Abschnitt Gemäß Artikel 3a Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes müssen die Mehrwertsteuerpflichtigen bei der Führung von Aufzeichnungen mit Registrierkassen eine Quittung oder Rechnung aus einem Verkauf ausdrucken und dem Kunden ein gedrucktes Dokument ausstellen.
In § 10 Abs. 1 Nr. 14 der Verordnung über die technischen Bedingungen, auch wie in § 8 Abs. 1 Punkt 14 der Verordnung über Registrierkassen, die Informationen enthält, die auf dem Steuerkonto zu sehen sind, müssen wir die Währung, in der Verkäufe erfasst werden, mindestens für die gesamte Menge der Bruttoverkäufe verpflichtend markieren.
Die wichtigsten Kriterien und technischen Bedingungen, die Registrierkassen erfüllen müssen, sind in Kapitel 2 der Verordnung in Bezug auf die technischen Bedingungen aufgeführt.
Ja, im Falle von § 14 Abs. 1 dieser Verordnung sollte unter anderem ein Programm zum Verkauf im Interesse haben Funktion: Ermöglichen, dass der Steuerzahler den Namen der Währung, in der der Verkauf registriert ist, oder dessen Abkürzung ändert und die gegebene Änderung im Voraus programmiert, indem er das Datum und die Uhrzeit der Änderung eingibt; Sparen Sie sich den Moment und die Zeit, in der Sie mit der fiskalischen Erfassung der Verkaufsunterlagen in dieser Währung beginnen und die Summe der Bruttoumsätze in ferne Währungen umrechnen, während das Ergebnis der Umrechnung einschließlich des Wechselkurses und der Zahlungsabrechnung auf dem Steuerbeleg nach dem Steuerlogo mit dem Logo der angegebenen Währungen abgeschlossen werden muss ; Die Umrechnung muss mit einer Genauigkeit von mindestens sechs Dezimalstellen erfolgen, und das Ergebnis der Umrechnung muss auf zwei Dezimalstellen gerundet werden.
Auch für die Abkürzung der Namen von Fremdwährungen werden Markierungen verwendet, die von der polnischen Nationalbank verwendet werden.
Wenn der Steuerzahler also sinnvoll ist, Artikel für die Arbeit von Verbrauchern zu verkaufen, die eine Gebühr in Fremdwährung entrichten, muss in der Regel eine Registrierkasse vorhanden sein, die mit einer Funktion ausgestattet ist, die die Umrechnung von Wechselkursen ermöglicht.
Aus dem in der Frage vorgelegten Formular kann geschlossen werden, dass die Zahlung für die gekauften Artikel zum Zeitpunkt der Angabe des Transaktionswerts in Zloty als in Euro beschäftigt anerkannt wird. Die Vorschriften zur Mehrwertsteuer regeln nicht die Frage, welchen Wechselkurs wir zur Umrechnung des Betrags von PLN in EUR zugeben müssen.